Covid-Impfung: Klage gegen Biontech: «Rumgepfuscht, manipuliert, getrickst, gelogen und getäuscht»

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt im Interview mit «Transition News», warum er jetzt gegen den Hersteller von Comirnaty vorgeht und warum die Verantwortlichen auf keinen Fall mit dieser Nummer durchkommen dürfen.

Warum gehen Sie ausgerechnet gegen Biontech vor? Warum nicht gegen weitere Hersteller der mRNA-Präparate?

Biontech war der mit Abstand grösste Hersteller von Covid-19-Injektionen und hat den meisten Schaden angerichtet. Wenn es gelingt, Biontech für die Injektionsgeschädigten zur Verantwortung zu ziehen, dann werden die anderen Hersteller auch fallen.

Und warum erst jetzt?

Weil ich mich nach der Willkür des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts in den Wehrbeschwerdeverfahren von zwei hochrangigen Offizieren gegen die Covid-19-Injektionspflicht der Bundeswehr (in der ersten Jahreshälfte 2022) erst einmal in anderen Rechtsgebieten und Verfahren, insbesondere im Bereich der Strafverteidigung, betätigen wollte.

Nach dieser kafkaesken Erfahrung war ich mir absolut sicher, dass die Rechtspflege hierzulande mausetot ist und Kritik an den Covid-19-Injektionen von allen Gerichten unterdrückt wird. Wenn sogar ein Senat eines Bundesverwaltungsgerichts – wie mir schien – über Nacht gedreht und auf Regierungskurs gebracht werden konnte, dann war es aus meiner Sicht abwegig, fortan noch auf die Standfestigkeit (und Unabhängigkeit) der Zivilrichter eines Landgerichts zu vertrauen.

Die Sach- und Rechtslage war zwingend, die Beweisaufnahme eindeutig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte die Covid-19-Injektionspflicht der Soldaten ohne Wenn und Aber am 7. Juli 2022 beenden müssen. Also habe ich in der zweiten Jahreshälfte 2022 erst einmal etwas Distanz zu diesen Erfahrungen gesucht und Anfang 2023 die Wahlverteidigung des Arztes Heinrich Habig vor dem Landgericht Bochum übernommen, ihm wurde vorgeworfen in mehreren hundert Fällen unrichtige «Impf»-Bescheinigungen ausgestellt zu haben.

Das war ein höchst spannender und sehr komplexer Rechtsfall, der zahlreiche grundsätzliche Rechtsfragen aufwarf. Diese Herausforderung nahm ich gerne an. Der Versuch, in solchen Strafrechtsfällen den Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen, fand ich – in 2023 jedenfalls – sehr viel sinnstiftender, als sich der schon absurd erscheinenden Hoffnung hinzugeben, dass die Zivilrichter eines Landgerichts mehr Courage beweisen könnten als die wesentlich höherstehenden Richter eines Bundesverwaltungsgerichts.

In den letzten Monaten habe ich dann mit zunehmender Sorge beobachtet, dass ausnahmslos alle Zivilklagen von Covid-19-Injektionsgeschädigten abgewiesen wurden, regelmässig mit haarsträubenden Begründungen, die nichts mit der wahren Sach- und Rechtslage zu tun haben.

Diese (Un-)Rechtsprechung ist auf dem besten Weg, ständige Rechtsprechung zu werden, was unbedingt – im Interesse aller – verhindert werden muss, denn sonst wird die Lüge in Zement gegossen und eine juristische Aufarbeitung irgendwann unmöglich. Vor diesem Hintergrund habe ich mich schliesslich Anfang 2024 entschlossen, eine Zivilklage gegen Biontech auszuarbeiten, um einen Beitrag dazu leisten zu können, dass sich das Blatt in solchen Verfahren gegebenenfalls noch wendet.

Die Verantwortlichen von Biontech dürfen auf keinen Fall mit dieser Nummer durchkommen und sich zum Spott für alle Geschädigten auch noch als Lebensretter feiern lassen, schön dekoriert mit hohen Auszeichnungen von Bund, Land und diversen Unis, die sich mit dieser Lobhudelei für alle Zeiten blamiert haben.

Muss diese Klage zugelassen werden? Klagen wurden doch zuvor abgewiesen? Was hat das wiederum für einen Einfluss?

Eine Zivilklage muss nicht zugelassen werden. Lediglich dann, wenn ein Kläger ohne Rechtsschutzversicherung mittellos und deshalb auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, kann ein Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig machen, dass die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.

Wenn das Gericht die Prozesskostenhilfe dann ablehnen würde, dann könnte der Kläger immer noch Klage erheben, wenn er dann nur jemanden findet, der die Klage für ihn finanziert. (Wissenschaftler entdecken „Alien-DNA“, die im Blut geimpfter Menschen versteckt ist (Video))

 

Hiess es nicht, die Pharmafirmen hätten die Haftung an die EU oder die Nationalstaaten übertragen?

Anspruchs- und Klagegegner wären in jedem Fall die Pharmafirmen, ganz unabhängig von der Frage, ob Verträge zwischen der EU und den Pharmafirmen zur Überleitung der Haftung dieser Firmen auf die EU oder die Mitgliedsstaaten der EU wirksam oder nichtig sind. Diese extrem einseitigen und verbraucherfeindlichen Verträge dürften übrigens eindeutig nichtig sein. Aber das zu vertiefen würde hier zu weit führen.(Mehrere „Verschwörungstheorien“ über Covid-Impfstoffe, die sich als Verschwörungsfakten herausstellten)

Wen vertreten Sie, wer ist der Kläger? Wie geht es Ihrem Mandanten?

Ich muss meinen Mandanten die Entscheidung überlassen, ob ich über ihre Identität und über ihren aktuellen Zustand Auskunft geben darf. Frau Kathrin König hat aber schon öffentlich erklärt, dass sie von mir strafrechtlich vertreten wird. Sie hat so ziemlich jeden angezeigt, der für die Herstellung von Comirnaty, eine unzureichende Aufklärung unmittelbar vor Erhalt der Geninjektionen und die Verweigerung einer angemessenen ärztlichen Behandlung nach Auftreten ihrer schweren Nebenwirkungen verantwortlich ist.

Was werfen Sie dem Unternehmen vor? Was werden Sie vortragen?

Ich werfe Biontech vor, dass es in allen Phasen der Entwicklung, also schon ab der Phase der Konzeption und dann vor allem in der Zulassungsstudie und im Zulassungsantrag rumgepfuscht, manipuliert, getrickst, gelogen und getäuscht hat.

Angesichts der katastrophalen Daten aus der Zulassungsstudie war es schon unfassbar dreist, für Comirnaty überhaupt eine – und dann auch noch eine bedingte – Zulassung zu beantragen. Der Antrag hätte nie gestellt werden dürfen. Noch viel weniger hätte die EMA diesen Antrag auch noch durchwinken und zuerst eine bedingte und dann eine unbedingte Zulassung erteilen dürfen.

Handelt es sich dabei überhaupt um Impfungen? Waren die Chargen nicht unterschiedlich? Wer weiss eigentlich, was da jeweils drin war?

Nein, es handelt sich um Gentechnik, nicht um «Impfungen» im traditionellen Sinn. Die Diskussion dazu wurde schon in den vorgenannten Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Covid-19-Injektionspflicht vor dem Bundesverwaltungsgericht in 2022 geführt und ist dann viel später zum Beispiel auch von der Berliner Zeitung aufgegriffen worden.

Autoren wie Dr. Brigitte Röhrig haben sich in ihren Büchern dann auch noch weitergehend mit dieser Debatte auseinandergesetzt.
Ja, die Schädlichkeit der Chargen war höchst unterschiedlich, wie unter anderem die Datenbank «How bad is my batch» schon sehr frühzeitig nachgewiesen hat.

Aufgrund der Wirkmechanismen und der möglichen Verunreinigungen dürften aber alle Chargen das Potential gehabt haben, schwere Gesundheitsschäden hervorzurufen, zumal es immer noch keine Langzeitstudien gibt und somit niemand sagen kann, was sich zukünftig noch an Nebenwirkungen einstellen kann.

Da die sogenannte Spahn-Verordnung die Pflicht zur Stellung von Rückstellproben suspendiert hat, wird sich bei den Chargen, zu denen es keine Rückstellproben gibt, gegebenenfalls nicht mehr aufklären lassen, was diese Chargen genau beinhaltet haben, insbesondere womit genau und in welchem Masse sie gesundheitsgefährliche Verunreinigungen enthalten haben.
Aber das steht einem Erfolg der Klagen nicht im Wege.

Das grosse Spektrum möglicher Nebenwirkungen war Biontech/Pfizer schon seit der Zulassungsstudie bekannt (siehe Pfizer-Files). Zudem waren die Hersteller verpflichtet, die Arzneimittelzulassungsbehörden (wie die EMA) in weiteren Berichten über alle Erkenntnisse seit der Marktzulassung zu unterrichten.

Über solche «Post-marketing-experience»-Berichte und die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts hinaus gibt es zu zahlreichen schädigenden Wirkmechanismen der Bestandteile von Comirnaty – insbesondere zu ihrem fatalen Einfluss auf das Immunsystem – und den vielen dadurch ausgelösten Gesundheitsschäden zahlreiche Studien. Viele Nebenwirkungen können also als typische Nebenwirkung bezeichnet werden.

Mit welchen Gegenargumenten rechnen Sie, und was werden Sie erwidern?

Biontech dürfte sehr grosse Probleme bekommen, überhaupt substantielle Gegenargumente zu finden. Die Faktenlage ist erdrückend. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von gut verwertbaren Studien und auch anderen hervorragenden wissenschaftlichen Beiträgen. Zudem gibt es jetzt auch gute Sachbücher wie «Einmal mit Profis arbeiten» von Dr. Sabine C. Stebel, die einem Richter ebenfalls den Einstieg in die Materie erleichtern können.
Auf fachwissenschaftliche Streitfragen werde ich mit der Expertise hervorragend qualifizierter Experten antworten können.

Sicherlich wird Biontech darauf abstellen wollen, dass die EMA ihre Produkte doch angeblich umfassend geprüft und dann superkorrekt zugelassen habe und die EMA doch das Musterbeispiel für eine nicht korrumpierbare Behörde sei. Nun ja, für solche Behauptungen gibt es zahlreiche gute Gegenargumente.

Auch die Lüge von dem angeblich so tollen Nutzen-Risiko-Verhältnis im Sinne des Paragraf 84, Absatz, 1 Seite 2, Nummer 1 Arzneimittelgesetz wird nicht mehr greifen. Es ist unfassbar, dass die Gerichte ihre Klageabweisungen insbesondere auf dieses Märchen gestützt haben. Dabei ist eindeutig beweisbar, dass dieses Nutzen-Risiko-Verhältnis in einem katastrophalen Ausmass negativ ist. Keine Wirksamkeit, sogar eine negative Wirksamkeit, also überhaupt kein Nutzen. Dafür Nebenwirkungen in einem nie dagewesenen Umfang. Eindeutiger geht es nicht. Da frage ich mich, was die Klägeranwälte eigentlich dazu vorgetragen haben und – wenn sie dazu gute Argumente vorgetragen haben – wie die Richter eine solche Behauptung aussprechen konnten.

Biontech wird absehbar ins Blaue hinein behaupten, dass ihre Plörre nicht für den jeweils geltend gemachten Schaden kausal war, der Kläger beziehungsweise die Klägerin also aus anderen Gründen krank geworden sei oder schon vorher krank war und dass ausserdem Beweise für eine eindeutige Kausalität fehlen – obschon der Anspruch nach Paragraf 84 Arzneimittelgesetz gar nicht von einem solchen Kausalitätsnachweis abhängt.

Und dann wird wohl auch noch versucht werden, die Rechtsstreitigkeiten in die Länge zu ziehen, möglicherweise in der Hoffnung, dass die Geschädigten dann nicht mehr das Ende des Prozesses erleben. Aber gut, ich werde bemüht sein, solchen Strategien entgegenzuwirken.

Rechnen Sie damit, dass man Sie auch diffamieren wird? Welchen Einfluss hat das auf die Gerichte? Ist ein unabhängiges Verfahren in Deutschland überhaupt möglich? Falls nicht, wo dann?

Mich interessiert nicht, was die über mich denken oder sagen. Gleiches gilt für bildungsferne Vertreter der Antifa, die – wie zahlreiche Quellen belegen – wohl nur eine Art Krawall-Escort-Service ist, der auf Bestellung unliebsame Kritiker diffamieren soll und überhaupt nichts «Antifaschistisches» an sich hat. Wer im Interesse der Pharmaindustrie und einer korrumpierten «Gesundheits»-Politik Impfkritiker und Injektionsgeschädigte diffamiert und sich dennoch für kritisch und Freund und Förderer antifaschistischer Strukturen hält, der ist schlicht nur noch peinlich, sodass kein Mensch ihn noch für voll nehmen sollte.

Wer – ob nun für Geld oder aus purer angepasster Dummheit – alle, die nicht linksgrün-radikal sind, sogar pauschal in die rechte braune Ecke stellen will, der ist charakterlich verkommen, intellektuell peinlich und historisch verharmlosend. Wen interessiert denn, was so jemand denkt? Also, mich definitiv nicht. Der darf sich bei Karl Marx über mich beschweren.

Diese Diffamierer sollten sich auch eher dafür interessieren, wie Gott angesichts ihrer Handlungen über sie denken und richten könnte. Einige haben es ab März 2020 wirklich darauf angelegt, mit ihrem Seelenheil zu zocken.

Für mich ist nur massgeblich, wie Gott mein Handeln beurteilt. Gegen Diffamierungen muss man sich natürlich juristisch wehren. Aber von solchen Diffamierungen würde ich abraten, denn damit bekommen meine Mandanten nur noch mehr Aufmerksamkeit. Die Impfopfer und ihre Anwälte öffentlich totschweigen wäre da besser. Aber auch das wird auf Dauer nicht mehr gelingen.

Die Gerichte müssen davon überzeugt werden, dass alles, was sie bislang über die Covid-19-Injektionen gehört haben, falsch sein könnte und auch falsch ist. Und das ist möglich. Da setzt die Arbeit des Anwalts ein. Er muss wissen, wie er den Richter abholen kann.

Ab Beginn der Corona-Plandemie in 2020 war es nahezu unmöglich, vor einem deutschen Gericht Gehör zu finden, wenn man als Anwalt an den Narrativen der sogenannten Anti-Corona-Massnahmen und dann der Covid-19-Injektionen rütteln wollte, ganz gleich, wie faktenbasiert, umfangreich oder wie gut man vorgetragen hat.

 

Alleine zu diesem Thema könnte man ganze Bände füllen. Die Menschen in diesem Land, die sich ab März/April 2020 gegen die diversen sogenannten Anti-Corona-Massnahmen wehren wollten, haben seitdem erkennen müssen, dass die deutsche Justiz wohl nicht mehr unabhängig sein kann, weil sie jede Beweisaufnahme und regierungskritische Entscheidung verweigert hat.

Denn plötzlich war nahezu kein Gericht mehr bereit, die Narrative, auf denen diese absurden Anti-Corona-Massnahmen gestützt wurden, zu hinterfragen und Beweis zu erheben. Dabei war schon in 2020 nachweisbar, dass diese Narrative allesamt auf groben Lügen basierten. Wir hatten keine Pandemie mit einer hohen Infektionsrate, sondern lediglich eine Testpandemie mit vollkommen untauglichen Tests, die keine Infektion oder Infektiosität nachweisen konnten.

Und wenn ein Richter dennoch den Mut hatte, sich seines Verstandes zu bedienen, und Beweisaufnahmen wagte, wie der Weimarer Richter Dettmar, dann wurde er deshalb öffentlich diskreditiert und sogar strafrechtlich verfolgt. Oder die Ergebnisse der Beweisaufnahme wurden mitsamt der wahren Rechtslage einfach auf den Kopf gestellt, so wie am 7. Juli 2022 in den beiden schon erwähnten Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Covid-19-Injektionspflicht geschehen.

Waren das für jeden betroffenen Rechtsschutzsuchenden und jeden beteiligten Anwalt sehr bittere Erfahrungen?

Das Ganze glich einem Kampf gegen Windmühlen. Viele Anwälte hatten auch Angst, bei so einem Kampf von den Flügeln der Justizwindmühle erfasst und existenzbedrohend in die Luft geschleudert zu werden.

Nun, solche Ängste teile ich nicht. Das Leben ist endlich, wir Menschen sind hier auf Erden also nur Verwalter auf Zeit. Das Schicksal, das Gott einem Menschen auferlegt, kann unendlich weit über den Tod hinausgehen, also fürchte ich Gott und nicht einen Menschen, schon gar keinen Menschen, der bislang nur durch Inkompetenz hervorgetreten ist.

Wer für Wahrheit und Gerechtigkeit eintritt, hat meiner Überzeugung nach auch nichts zu fürchten. Angst und Furcht stehen denen zu, die die Wahrheit eine Lüge nennen und Unrecht Recht. Aber auch die müssen sich jedenfalls eine Sorge nicht machen: dass sie an Gott vorbeikommen könnten. Nur keine Sorge, alle bekommen ihren gerechten Lohn, da bin ich zuversichtlich. Und auch in der Hölle ist bestimmt noch genug Platz für alle würdigen Kandidaten, die mit einem Sack voll Lügen und dem Teufel an der Seite ins Paradies schreiten wollten.

Leider haben nur sehr sehr wenige Anwälte den Protest gegen diesen Wahnsinn gewagt, und nicht alle Anwälte haben dabei redlich agiert. Einige haben regelrechte Spendenbuden aufgemacht und mit grossen Versprechungen und teilweise auch dreisten Lügen viel Geld für letztlich nichts eingesammelt. Ein solches Treiben war gerade in solchen Zeiten höchst unwürdig und eine Schande für den Anwaltsberuf.

Mit solchen unseriösen Spendenbudenkönigen habe ich nicht kooperiert. Ich arbeite für mein Geld. Und sehr oft habe ich für meine Arbeit nichts oder nur so geringe Beträge abgerechnet, die so gering waren, dass sie in keiner Relation zum tatsächlichen Arbeitsaufwand standen.

Wie kann der Rechtsstaat wiederhergestellt werden?

Das Recht herrscht nur dann wieder in unserem Land, wenn den Menschen wieder von den Gerichten der Zugang zum Recht gewährt wird, in fairen, rechtsstaatlichen Verfahren.

Auf den Internationalen Strafgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sollte niemand mehr etwas geben. Aber das ist ein anderes Thema, das ich hier nicht vertiefen kann.

Wahres Recht und wahre Medizin haben eines gemeinsam: Beides muss sofort wirken, sonst ist es kein wahres Recht, keine wahre Medizin.

Wenn der Zugang zum Recht und alles Glück der Menschen davon abhängen soll, dass die Menschen – nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges – dann auch noch Gerichte anrufen müssen, auf deren Besetzung sie keinen Einfluss haben, dann ist es endgültig vorbei mit effektiver Kontrolle der Macht durch die Justiz.

 

Geht es nur um Geld? Ist die Gesundheit mit Geld aufzuwiegen?

Die Injektionsgeschädigten haben oft unendliches Leid durchgemacht, insbesondere unerträgliche Schmerzen und den Verlust jeglicher Lebensqualität erlebt. Hinzu kamen dann Arbeitsunfähigkeit und dadurch ausgelöste materielle Sorgen. Zudem wurden sie oft von Ärzten und Krankenhäusern abgewiesen oder einfach nicht als Menschen mit einem Covid-19-Injektionsschaden ernst genommen, ja mitunter sogar beleidigt und gedemütigt.

Geschädigte wie Kathrin König haben ihre grausamen Erfahrungen mit einigen Ärzten und Krankenhäusern ja wiederholt der Öffentlichkeit mitgeteilt. Wenn man solche Geschichten hört, dann kommt es einem vor, als hätten einige Ärzte und Krankenhäuser ihren Hippokratischen Eid vergessen und jede Menschlichkeit aufgekündigt, weil sie um jeden Preis an der Vertuschung von Covid-19-Injektionsschäden mitwirken wollen und fortan in der Armee des Teufels im inneren Kreis der Hölle dienen möchten.

Solche Ärzte haben nichts in diesem Beruf verloren und sollten in einen Beruf ausweichen, so sie keine Verantwortung mehr für Menschen übernehmen können.

Warum ist es so wichtig, sich zu wehren?

Weil sonst die, die für all das Elend der Injektionsgeschädigten verantwortlich sind, ungeschoren davonkommen.

Ausserdem sagte schon Leonardo da Vinci: Wer das Böse nicht bestraft, befiehlt, dass es getan werde. Und ein afrikanisches Sprichwort lautet: Siehst du Unrecht und Böses und sprichst nicht dagegen, dann wirst Du sein Opfer.
Die Täter dürfen sich nicht sicher fühlen, bis ihnen allen der Prozess gemacht worden ist.

Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass die Menschen in diesem Land oder sonst irgendwo in der Welt noch einmal – dem Nürnberger Kodex und ihrer Menschenwürde zuwider – zu einem derart unverantwortlichen russischen Roulette mit einer hochexperimentellen Gentechnik genötigt werden.

Von einem Land, in dem die Menschen zu einem derart selbstzerstörerischen Handeln genötigt werden können, kann man behaupten, dass dort die Unmenschlichkeit, die Dummheit, die Korruption und vielleicht sogar der Teufel selbst herrschen. Aber man kann nicht behaupten, dass in so einem Land die Heiligkeit des Lebens und die Würde des Menschen geachtet werden.

Wenn das, was im Zusammenhang mit dieser Covid-19-Injektionskampagne geschehen ist, jetzt nicht aufgearbeitet wird, dann werden nicht nur die Opfer leer ausgehen. Dann besteht die reale Gefahr, dass sich solche Machenschaften wiederholen und abermals unzählige Menschen schwere gesundheitliche Schäden bis zum Tod erleiden. Das wäre das Ende jeglicher Herrschaft des Rechts, jeder Menschlichkeit, jeder menschlichen Kultur.

Welchen Zweck hat so ein Prozess?

Ein solcher Prozess dient vorrangig der Feststellung, dass die Klägerin beziehungsweise der Kläger die von ihm geltend gemachten Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegenüber dem Schuldner – hier die Biontech Manufacturing GmbH – hat und auch durchsetzen kann.

Soweit bekannt hat Biontech bislang noch keine einzige vergleichbare Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung eines von Comirnaty an der Gesundheit geschädigten Anspruchsstellers aussergerichtlich anerkannt. Demnach ist die Anrufung der jeweils zuständigen Zivilkammern der Landgerichte unvermeidlich.

 

Worum geht es Ihnen?

Ohne Zugang zum Recht ist der Mensch kein Recht, und den Covid-19-Injektionsgeschädigten wird dieser Zugang bislang verweigert. Eine bislang hundertprozentige Abweisung aller Klagen vor den deutschen Zivilgerichten ist nicht anders erklärbar.

Wenn es mir nur um den Verdienst gegangen wäre, dann hätte ich schon ab der zweiten Jahreshälfte 2022 an solchen Klagen gegen Biontech gearbeitet, denn damals war das Feld quasi noch unbestellt. Wäre ich damals als Vertreter von Impfgeschädigten an die Öffentlichkeit gegangen, dann wären das mit Sicherheit die besten Voraussetzungen für einen lange Zeit uneinholbaren Marktvorteil gewesen.

Vor allem hatte ich aufgrund meiner Erkenntnisse im Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Covid-19-Injektionspflicht der Soldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht schon sehr vertieftes Wissen über alles, was man für solche Klagen wegen Gesundheitsschäden aufgrund von Covid-19-Injektionen nur wissen konnte. Bis zum 7. Juli 2022 hatte ich wegen dieser Wehrbeschwerdeverfahren bereits fast ein halbes Jahr lang sprichwörtlich von morgens bis nachts vertieft an diesem Thema gearbeitet, davon rund drei bis vier Monate in einem Team. Danach wurde der Vortrag dann noch im Rahmen einer Anhörungsrüge umfangreich ergänzt.

Das Wissen hätte sich kein Einzelanwalt in vergleichbarer Zeit erschliessen können. Meiner Einschätzung nach können seinerzeit maximal nur circa eine Handvoll Anwälte in Deutschland über dieses Wissen verfügt haben.
Die Informationen habe ich dann ab Mitte 2022 an jemanden weitergegeben, der fortan gegen Biontech vorgehen wollte, damit die Diskussion über die Covid-19-Injektiosschäden nicht endet. Aus heutiger Sicht halte ich das für einen Fehler, weil diese Diskussion nicht so geführt worden ist, wie ich das erhofft hatte.

Hat das noch kein anderer Rechtsanwalt gemacht? Was ist der Unterschied?

Doch, es gibt auch einige andere Anwälte, die – soweit bekannt – seit Anfang 2023 Covid-19-Injektionsgeschädigte gegenüber den Herstellern dieser Geninjektionen vertreten.

Es gibt tatsächlich Anwälte, die als Vertreter von Injektionsgeschädigten offenbar primär unter keinen Umständen irgendwo anecken wollen, weder bei den Mainstream-Medien, denen sie gerne Interviews geben, noch bei der Politik oder sonst irgendwo. So jemand sollte vielleicht besser Mandate aus dem Nachbarschaftsrecht annehmen, wo es um die Entfernung von Gartenzwergen aus des Nachbars Garten geht.

Es ist zutiefst beschämend, dass es sogar einen Anwalt gibt, der zahlreiche Opfer der Covid-19-Injektionskampagne vertritt und somit über die katastrophalen gesundheitlichen Folgen der schweren Nebenwirkungen genau informiert ist, in einem Interview doch tatsächlich meinte, dass die Impfkampagne wesentlich erfolgreicher sei, wenn man sowohl die Vor- als auch die Nachteile offen und transparent kommuniziere.

Das kann in diesem Kontext nur einer sagen, der entweder überhaupt keine Ahnung von den katastrophalen Folgen der Covid-19-Injektionen hat, oder der schlicht lügt, wenn er von angeblichen Vorteilen dieser unwirksamen und schädlichen Covid-19-Injektionen faselt. Wären die unseriöse Durchführung der Zulassungsstudie und Art und Umfang der Nebenwirkungen transparent kommuniziert worden, dann hätte sich kein Mensch, der noch seinen gesunden Menschenverstand beisammen hat, diese Plörre spritzen lassen.

Ich verstehe seine Aussage so, dass er bedauert, dass die «Impf»-Kampagne – mit all ihren katastrophalen Folgen – doch noch wesentlich «erfolgreicher» sein würde, also noch mehr Giftspritzen verabreicht werden könnten, wenn man die Vor- und Nachteile offen und transparent kommunizieren würde.
Angesichts solcher Äusserungen frage ich mich also, was diesen Anwalt überhaupt dazu antreibt, Covid-19-Injektionsgeschädigte zu vertreten.
Er sieht das Elend seiner Mandanten und kann trotzdem jammern, dass diese Injektionskampagne nicht noch «erfolgreicher» war?

Und wieso spricht er überhaupt von «Impfungen»? Die modRNA-Injektionen sind Gentechnik, Herr Kollege!

Der Unterschied besteht weiter darin, dass ich in der Öffentlichkeitsarbeit nicht und schon gar nicht primär oder gar ausschliesslich den Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Medien suche, denn die haben die Katastrophe der gesamten Covid-19-Injektionskampagne überhaupt erst möglich gemacht.
Deren Lob und Schulterklopfen sollte niemand mehr suchen. Wer es dennoch tut, der sollte sich fragen, warum er ausgerechnet in diesen Täterkreisen nach Anerkennung lechzt. Können die Macher in den Mainstream-Medien denn wirklich daran interessiert sein, die Öffentlichkeit gleich selbst von ihrer totalen Desinformation und ihrem eigenen Versagen zu überzeugen? Wohl kaum.

 


Wer Covid-19-Injektionsgeschädigte vertritt, der darf nicht den Eindruck erwecken, primär seiner Eitelkeit zu frönen. Der sollte sich, solange er noch keine greifbaren Ergebnisse hat, doch besser zurückhalten und sich seine Interviewpartner gründlich aussuchen, insbesondere unter denen, die sich auch ab März 2020 ihre Unabhängigkeit bewahren wollten.

Zuerst wurden die Menschen ab März 2020 mit Hilfe der Mainstream-Medien, gerade auch der öffentlich-rechtlichen Medien, in eine regelrechte Schockstarre versetzt, damit sie nicht mehr zu rationalen Entscheidungen fähig sind. Dann haben diese Medien die Menschen – mit zunehmendem Druck – zu diesen Injektionen genötigt. Als schliesslich ab Frühjahr 2021 deutlich wurde, dass diese Covid-19-Injektionen eine unvergleichbar katastrophale Nebenwirkungsbilanz hatten, haben diese Medien den Menschen diese Information vorenthalten, obschon sie auch ihnen zugänglich gewesen sein muss. Dieses Schweigen hat dann bis Frühjahr 2022 angehalten, als der maximale Schaden bereits entstanden war.

Diese Mainstream- beziehungsweise Alt-Medien können somit nur als die Helfershelfer dieser menschverachtenden Politik bezeichnet werden. Die hauptverantwortlichen Medienmacher gehören genauso auf die Anklagebank wie die hauptverantwortlichen Mitarbeiter des PEI und der EMA und der Politik, die die Öffentlichkeit ab Beginn des Zulassungsverfahrens in vielfacher Hinsicht systematisch getäuscht und in die Irre geführt haben.

Mit denen kuschelt man jetzt nicht rum. Diese Propaganda-Medien haben jede Legitimation verloren. Man verschafft sie ihnen nicht, indem man ihnen jetzt auch schon schön artig Interviews gibt, die im günstigsten Falle nicht ins Gegenteil verzerrt werden. Wer sich von dem Gesang von Maulhuren verführen lässt, der erleidet irgendwann Schiffbruch.

Ausserdem sollte ein Anwalt nicht auch noch durch Fake-News Ängste schüren, indem entgegen dem Wortlaut der Paragrafen 197, Absatz 1, Nummer 1 und 199 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch die unzutreffende Nachricht verbreitet wird, bis Ende 2024 würde eine Verjährung der zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche drohen. Was soll so etwas? Damit alle Unentschlossenen noch schnell angerannt kommen? Weiter kommentiere ich das lieber nicht.

Was ist das Ergebnis im besten Fall?

Dass Biontech mit seinem gesamten Firmenvermögen in die Haftung genommen wird – und nicht letztlich der Steuerzahler und damit ausgerechnet auch der Injektionsgeschädigte selbst.

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Es ist nicht damit getan, wenn Biontech insolvent geht. Die Opfer dürfen nicht länger in Stich gelassen werden. Es müssen sofort Therapiekonzepte und effektive Schmerztherapien entwickelt werden.

Kein Opfer darf ohne Entschädigung bleiben, und zahlen müssen die, die verantwortlich sind und Milliardengewinne eingestrichen haben.
Vor allem wollen die Opfer erleben, dass die wahren Täter endlich zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere auch strafrechtlich. Wir reden hier nicht über Kavaliersdelikte, sondern über gefährliche und schwere Körperverletzung, nicht selten mit Todesfolge. Besonders schlimm ist es, wenn Kinder dadurch ihre Eltern verlieren.

Ausserdem müssen Behörden wie das Bundesgesundheitsministerium, das PEI und das RKI von Grund auf reformiert werden, falls man sie nicht gleich komplett abschafft und stattdessen ganz neue Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und der Wissenschaft und Forschung errichtet, die so konzipiert sind, dass sie nicht mehr durch Big Pharma korrumpiert werden können.

Gesundheitsminister ohne jede Qualifikation, die nur noch wie Pharmalobbyisten agieren und keiner wirksamen Kontrolle ausgesetzt sind, sind ein schlechter Witz und die grösste Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die ich mir vorstellen kann.

Offen, beziehungsweise vor aller Augen, ungeniert praktizierte Korruption muss unmöglich gemacht werden.

Hätten wir eine effektive demokratische Kontrolle und eine unabhängige Strafrechtspflege, dann wäre Lauterbach für Lügen wie die, dass die Covid-19-Injektionen «nebenwirkungsfrei» sind, längst aus dem Amt gejagt und dem Strafrichter zugeführt worden.

Dient so ein Prozess gegen Biontech auch der Aufarbeitung?

Für die Mandanten dient es vorrangig der Anerkennung ihrer Kranken- und Leidensgeschichte und einer zumindest teilweisen Kompensation ihrer materiellen und immateriellen Schäden, wobei kein Geld der Welt den Wert einer zerstörten Gesundheit ausgleichen kann.

Unvermeidbar bewirkt eine Aufarbeitung der groben Pflichtverletzung von Pfizer/Biontech vor Gericht zugleich eine Aufarbeitung des totalen Versagens der zuständigen Gesundheits- und Arzneimittelaufsichtsbehörden.

Diese Katastrophe kann sich nur dann nicht mehr wiederholen, wenn alle Verantwortlichkeiten in aller Öffentlichkeit grundlegend aufgearbeitet werden können und die Verantwortlichen endlich auch persönlich in die Haftung genommen und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.
Nichts kann sich ändern, solange einfach alles so bleibt, wie es ist.

Die Fragen stellte Sophia-Maria Antonulas.
Menschen, die durch Comirnaty geschädigt worden sind, können Rechtsanwalt Wilfried Schmitz unter dem folgenden Link erreichen:
https://www.anwalt-schmitz.eu/arbeit-u-recht-keine-impfpflicht-f-med-berufe/

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Quellen: PublicDomain/transition-news.org am 24.03.2024

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