„Demokratiefördergesetz“: Wissenschaftlicher Dienst bestätigt Verfassungswidrigkeit

Das von der Ampel-Koalition geplante „Demokratiefördergesetz“ wäre laut eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Falle einer Einführung verfassungswidrig. Demnach fehle es insbesondere an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine Verabschiedung.

Ein Gastkommentar von Mariana Harder-Kühnel

Dass die Bundesregierung ein sogenanntes „Demokratiefördergesetz“ als weiteres Werkzeug etablieren möchte, um politisch oppositionelle Kräfte und Parteien in unserem Staat zu bekämpfen, war bereits bekannt. Nun ist allerdings auch festgestellt worden, dass sich die Bundesregierung in ihrem Herrschaftswahn hierbei Kompetenzen aneignen würde, die ihr laut unserem Grundgesetz überhaupt nicht zustehen.

Gesetzesvorhaben verfassungswidrig

Die Ampel unternimmt also nicht nur den Versuch, das staatliche Neutralitätsgebot zu umgehen, indem sie ihr politisch nahestehende Vereine und Verbände strukturell finanziert, von denen sie ausgeht, dass sie ihr bei der Diffamierung und Einschüchterung ihrer Opposition behilflich sein werden. Sondern sie maßt sich zur skrupellosen Durchsetzung ihrer Eigeninteressen überdies Gesetzgebungsbefugnisse an, die verfassungsrechtlich eindeutig nicht dem Bund, sondern den Ländern zugeteilt sind. Hierzu missachtet sie sogar die klaren Vorgaben unseres Grundgesetzes.

„Demokratiefördergesetz“ aufhalten

Mittlerweile wird es für die Normalbürger immer offensichtlicher, welche antidemokratische Geisteshaltung in der Ampel-Koalition vorherrschend ist. Sie lässt sich in ihrer Agenda, unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in einen politischen linken Gesinnungsstaat zu verwandeln, nicht einmal von der Verletzung elementarer Verfassungsprinzipien abhalten. Dieses „Demokratiefördergesetz“ entpuppt sich somit bei näherem Betrachten als Missbrauchsgesetz zur Förderung des Demokratiezerfalls und muss folglich von der Bundesregierung sofort zurückgezogen werden.

Über die Autorin:

Mariana Harder-Kühnel wurde in Gelnhausen im hessischen Rhein-Main-Gebiet geboren, wo sie auch lebt. Die Volljuristin ist seit Herbst 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Derzeit amtiert sie als stellvertretende AfD-Bundessprecherin sowie als familienpolitische Obfrau und frauenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion. Harder-Kühnel ist verheiratete Mutter von drei Kindern. Sie ist auf Facebook und Twitter zu finden und betreibt einen eigenen Internetauftritt.

Der Beitrag „Demokratiefördergesetz“: Wissenschaftlicher Dienst bestätigt Verfassungswidrigkeit erschien zuerst auf Info-DIREKT.

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