Klage Maaßens gegen „eigene ehemalige Behörde“

Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Hans Georg Maaßen hat nun gegen eben diese Bundesbehörde, der er einst vorstand, Klage eingereicht.

Im Grunde geht es darum, ob die Behörde ihn nunmehr zu Recht überwachen lässt.

Akte wie auch Überwachung rechtens?

Überwacht also der Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen zu Recht? Das will der ehemalige Präsident ebendieser Bundesbehörde jetzt gerichtlich klären lassen. Das Bundesamt hatte ja bekanntlich eine umfangreiche Akte über ihn angelegt, in der ihm aber vor allem Handlungen Anderer zur Last gelegt wurden, wie auch RT berichtet hatte.

Presseberichten zu Folge hatte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Klage gegen seine ehemalige Behörde eingereicht. Die Klageschrift soll 40 Seiten mit 165 Seiten Anlagen umfassen.

Der Grund für seine Klage ist die Tatsache, dass Maaßen selbst inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst vor wenigen Wochen hatte er die Akte, die über ihn geführt wird, eingefordert und in der Folge auch öffentlich gemacht. Die Vorwürfe, die darin gegen ihn erhoben werden, sind ebenso wenig gehaltvoll wie die meisten Vorwürfe in aktuellen Presseartikeln. Maaßen wird beispielsweise zum Vorwurf gemacht, wer Videos von ihm in sozialen Netzen geteilt hatte.

„Abserviert“ auf Grund von Falschbehauptung

Maaßen war noch unter der Regierung Merkel 2018 in den Ruhestand versetzt worden, als er die, von der damaligen Bundeskanzlerin behauptete „Hetzjagd auf Ausländer” in Chemnitz bestritten hatte. Inzwischen ist jedoch klar, dass es einen derartigen Vorfall nie gegeben hatte. Maaßen verließ in der Folge die CDU und gründete nun mittlerweile die eine eigene Partei.

Der Jurist wirft der Bundesbehörde nun in seiner Klage rechts- und verfassungswidrige Handlungen vor. Dabei sieht er insbesondere Innenministerin Nancy Faeser in der Verantwortung.

In einer Stellungnahme dazu erklärte er,

„Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie.”

Die Klage ist unter anderem deshalb besonders brisant, weil gerade, erneut unter der Obhut von Ministerin Faeser, das Beamtendisziplinarrecht verschärft werden soll, um „extremistische” Beamte leichter entlassen bzw. ihnen auch noch die Altersbezüge kürzen oder streichen zu können.

Maaßens Klage befasst eben auch genau die Frage, wann und warum eine derartige Einstufung zulässig ist.



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